AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Skischule & Rennschule Ingrid Salvenmoser. (folgend Skischule genannt)

1.Geltungsbereich:

1.1. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Skischule und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Skischule nicht an, es sei denn, die Skischule  hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Skischule (Schneesportschule), davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen wie die Erteilung von Unterricht in den Kenntnissen und Fertigkeiten des Schifahrens und Snowboardens (wobei dies ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges erfolgt) und des Führens und Begleitens beim Schifahren (Ski-Guiding). Alle anders lautenden Geschäftsbedingungen sind mit Erscheinen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam.

1.2. Die Angaben des Kunden werden automationsunterstützt verarbeitet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, fallweise von der Skischule Informationsmaterial zu Werbezwecken zu erhalten.

2.Vertragsabschluss:

2.1. Der Vertrag zwischen der Skischule und dem Kunden kommt durch die Reservierung im  Büro des Skiverleih Rainer 6351 Scheffau, Dorf 29 oder einer der Skischule anderweitigen Buchungsstelle (z. B. in Hotels oder Sportgeschäften) und der anschließenden Bestätigung der Reservierung durch die Skischule  zustande. Für den Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ist die Reservierungsbestätigung maßgeblich; mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei expliziter, schriftlicher Bestätigung durch die Skischule. Die vom Kunden gebuchte Dienstleistung ist von diesem  vor Inanspruchnahme der Dienstleistung, auf das Konto der Skischule zur Überweisung zu bringen, oder im Büro das Kursticket gezahlt und ausgehändigt bekommen hat. Bei Buchungen an einer Buchungsstellen, im Skiverleih Rainer ist der Preis für die Dienstleistung gleichzeitig mit der Reservierung zu bezahlen.

2.2. Die Reservierungsbestätigung für eine vom Kunden gewählte Dienstleistung kann ohne schriftliche Zustimmung der Skischule nicht in eine Reservierung für eine andere Dienstleistung umgetauscht werden. Sollte die andere Dienstleistung teurer sein als die ursprüngliche, ist der Differenzbetrag an die Skischule  zu bezahlen. Sollte die vom Kunden neu ausgewählte Dienstleistung billiger sein als das ursprüngliche, erfolgt keine Refundierung des Differenzbetrages. Eine Barablöse der Buchungsbestätigung ist jedenfalls nicht möglich.

3.Preise:

3.1. Die angeführten Preise der Skischule sind – sofern nichts anderes angegeben ist - Inklusivpreise; darin enthalten ist sohin auch die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

3.2. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

4.Erlebnisbeschreibung und Leistungsänderungen

4.1. Die Skischule  ist bemüht, die angebotenen Dienstleistungen möglichst konkret und korrekt zu beschreiben. Die einzelnen Dienstleistungs-Abläufe können jedoch (z.B. wetterbedingt) Änderungen unterliegen.

4.2. Die von der Skischule  verwendeten Lichtbilder, Skizzen udgl. dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung. Solche Lichtbilder (z. B. Aktionen, Personen, Situationen usw.) sind natürlich unverbindlich.

4.3. Inhaltliche Leistungsänderungen der Dienstleistungen sind nicht auszuschließen, erfolgen jedoch nur bei Notwendigkeit. Dies wird dem Kunden nach Kenntniserlangung mitgeteilt. Sollte die Änderung einen wesentlichen Inhalt der Dienstleistung betreffen und zudem – im Vergleich zur Buchung - erheblich sein, so ist der Kunde zum kostenlosen Vertragsrücktritt berechtigt.

5.Voraussetzungen für die Teilnahme an den Dienstleistungen der Skischule, Ausrüstung:

5.1. Die Teilnahme an bestimmten Dienstleistungen (z.B. Tiefschneefahren, Varianten, Freeriden) setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus. Nach erfolgter Reservierung ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass er selbst bzw. jene Person, die am jeweiligen Event teilnehmen soll, diese Mindestvoraussetzungen auch erfüllt. Eine Rückerstattung des Preises für die Reservierung ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen jedenfalls ausgeschlossen. Der Kunde wird die Skischule jedenfalls über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Skilaufen wahrheitsgemäß und umfassend aufklären und eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen angepasste Ausrüstung zu tragen. Die Aufklärungspflicht betrifft insbesondere allfällige Gebrechen des Kunden. Der Kunde hat vor Beginn des Unterrichtes eigenständig die von ihm verwendete Skiausrüstung (insbesondere die Skibindung) zu überprüfen bzw. die Überprüfung durch ein diesbezüglich konzessioniertes Unternehmen zu veranlassen.

5.2. Sämtliche Dienstleistungserbringungen finden unter freiem Himmel statt und unterliegen naturgemäß nicht beeinflussbaren Witterungseinflüssen. Gegebenenfalls sind Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Dienstleistungserbringung bei der Skischule  abzufragen. Sollte eine gebuchte Dienstleistung aufgrund von Witterungsverhältnissen nicht durchführbar sein, stellt dies das Risiko des Kunden dar, es steht im - 3 - Belieben der Skischule , ob eine spätere Dienstleistungserbringung erfolgt oder nicht. Die Skischule  ist jedenfalls nicht zur Übernahme allfälliger damit verbundener bzw. entstehender Kosten oder Schäden (z. B. Reisekosten, Übernachtungskosten, Urlaub usw.) verpflichtet.

5.3. Tritt der Kunde bzw. Teilnehmer die bei der Skischule gebuchte Dienstleistung nicht oder nicht rechtzeitig an, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Dienstleistungspreises.

6.Nichteinlösung von Buchungsbestätigungen, Stornierung, Mängelrügen:

 6.1. Durch die Reservierungsbestätigung der Skischule oder eines seiner Buchungsbüros erwirbt der Kunde das Recht zur Teilnahme an der von ihm gebuchten Dienstleistung der Skischule. Die Buchungsbestätigung ist übertragbar und kann von einer beliebigen (jedoch für die jeweilige Dienstleistung geeignete) Person eingelöst werden.

6.2. Erscheint der Kunde nicht zur gebuchten Dienstleistung, verfällt die Buchungsbestätigung bzw. der gebuchte Tag ersatzlos. Der Kunde hat allfällige Terminverschiebungen, die im Übrigen nur aus wichtigem, nachweisbarem Grund zulässig sind, rechtzeitig mit der Skischule abzustimmen.

6.3 Verletzt sich oder erkrankt der Kunde, so steht es im Belieben der Skischule, ob eine Rückerstattung der noch nicht erbrachten, jedoch bereits bezahlten Dienstleistung erfolgt oder nicht – Voraussetzung hierfür ist jedenfalls die Beibringung einer ärztlichen Bestätigung durch einen ortsansässigen Arzt.

6.4 Der Kunde hat allfällige Reklamationen bzw. Mängelrügen unverzüglich im Büro der Skischule (s. hierzu oben Pkt. 2.1) bekannt zu geben, um dieser Gelegenheit zu geben, allfälligen (berechtigten) Gewährleistungsansprüchen des Kunden nachzukommen. Bei schuldhaftem diesbezüglichem Unterlassen des Kunden hat dieser kein Recht auf Entgeltminderung bzw. (teilweisen) Ersatz des Entgelts. Ansprüche gegen die Skischule sind längstens binnen 4 Wochen ab deren Entstehen mittels eingeschriebenem Brief geltend zu machen und entsprechend zu begründen.

7.Rücktritt durch die Skischule, Gruppenzusammenlegung:

7.1. Trotz Buchungsbestätigung ist die Skischule berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtige Gründen gelten beispielsweise, wenn - die Durchführung der Dienstleistung durch höhere Gewalt unmöglich ist - die in der Beschreibung der Dienstleistung angegebene Mindestteilnehmer- zahl nicht erreicht wird - die Voraussetzungen beim Kunden i.S.d. obigen Punktes 5.1 nicht erfüllt sind

7.2. Beim Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund durch die Skischule erhält der Kunde den Buchungsspreis umgehend rückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche aus dem Titel des Schadenersatzes (z. B. Reisekosten) sind ausgeschlossen.

7.3 Verkleinert sich die Gruppe auf drei Teilnehmer, so hat die Skischule das Recht, die Gruppe mit einer anderen Gruppe zusammen zu legen.

8.Änderungen der AGB, Form von Erklärungen

8.1. Änderungen bzw. Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dasselbe gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

 8.2. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen gegenüber der Skischule bedürfen jedenfalls der Schriftform.

9.Haftung für Schäden

 9.1. Im Schadensfall wird die Haftung der Skischule  und den Personen, der sich die Skischule bedient, auf den Fall des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit beschränkt, gleich aus welchem Rechtsgrund, wobei eine Haftung nur für jene Schäden zum Tragen kommt, die mit der Tätigkeit der Skischule in direktem Zusammenhang stehen.

10.Rücktritt vom Vertrag, Weisungsbefolgung

10.1. Wird die Dienstleistung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich beschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit des Kunden nicht mehr gewährleistet, so kann nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung bzw. nach Vorschlag eines gleichwertigen Ersatzprogrammes sowohl der Kunde als auch die Skischule vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall erhält der Kunde den bezahlten Dienstleistungspreis zurück; weitere Ansprüche bestehen nicht. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Skischule  für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Dienstleistung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

10.2. Ist ein Kunde aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leitungsfähigkeit einer Dienstleistung nicht gewachsen, so ist er nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Dienstleistungspreises.

10.3 Die Einteilung der Skikurs-Gruppen erfolgt durch die Skischule. Sollte die Rückstufung des Kunden notwendig werden, so hat der Kunde diese Entscheidung zu akzeptieren, widrigenfalls die Skischule zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist.

10.4 Im Übrigen hat der Kunde sämtlichen Anweisungen der Skischule  Folge zu leisten. Die Missachtung berechtigt die Skischule  zum sofortigen Vertragsrücktritt, wobei der Kunde keinen Anspruch auf (aliquote) Refundierung des bereits bezahlten Entgelts hat. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.

11.Verfügbarkeit

11.1. Die Teilnahme an der Dienstleistung hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Dienstleistungs-Verfügbarkeit (z.B. Zeit, Ort, usw.) sind in den Dienstleistungsbeschreibungen enthalten.

12.Bilder, Videoaufnahmen usw.

12.1. Der Kunde erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung dahingehend, als die Skischule  selbst oder der jeweilige Veranstalter berechtigt ist, bei der Dienstleistungserbringung Lichtbilder, Videoaufnahmen usw. zu erstellen, auch auf denen der Kunde ersichtlich ist, und selbige unbefristet, insbesondere für Werbe- und Marketingzwecke in jeglicher Form, zu verwenden (insbesondere für Folder, Internet usw.) zu verwenden. Der Kunde ist ebenfalls damit einverstanden, dass seine sonstigen Daten automationsunterstützt verarbeitet und von der Skischule für Werbe- und Marketingzwecke verwendet und weitergegeben werden dürfen. Dem Kunden erwachsen daraus keine wie immer gearteten Ansprüche – insbesondere finanzieller Natur – gegenüber der Skischule.

13.Geltendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

13.1. Für die vertragliche Beziehung zwischen der Skischule und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UNCITRAL als auch Bestimmungen des Internationalen Privatrechts werden einvernehmlich ausgeschlossen. Als Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlung wird 6351 Scheffau.

13.2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung wird unter Ausschluss des allgemeinen Gerichtsstandes das Bezirksgericht Kufstein vereinbart, und zwar unabhängig von der Höhe des Streitwertes.

 13.3 Erfüllungsort ist A-6351 Scheffau, Dorf 29.

14.Salvatorische Klausel

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, anfechtbar oder unanwendbar sein bzw. werden, so bleiben dessen ungeachtet alle anderen Bestimmungen der AGB unverändert und wirksam. Hinsichtlich der nichtigen bzw. unwirksamen Bestimmungen gelten Bestimmungen als vereinbart, die gültig sind und die ursprünglich mit der nunmehr unwirksamen Bestimmung verfolgten Interessen am nächsten kommen. Bis dahin gelten wirksame Bestimmungen als vereinbart, die die ursprünglich verfolgten Interessen am besten wahren. Scheffau, am 10.12.2018